Zeitungsverleger begrüßen Begrenzung des Postprivilegs

BDZV [BDZV-20.11.09] Im Großkundengeschäft gelten künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer für alle Anbieter

Der BDZV hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums begrüßt, wonach das Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post bei Großkunden ab Juli 2010 gestrichen werden soll. Dieser Schritt sei überfällig, erklärten die Zeitungsverleger am 20. November 2009 in Berlin. Dies sei eine wichtige Wegmarke für die Liberalisierung des Briefmarktes.

Die Deutsche Post AG genieße gegenüber den privaten Briefdienstleistern – unter ihnen viele Zeitungsverlage – eine monopolartige Stellung, erläuterte der BDZV. Diese sei durch die Einführung des Mindestlohns für Briefzusteller noch einmal zementiert worden. Die bevorzugte Behandlung des ehemaligen Staatsunternehmens, bei dem der Bund noch immer größter Aktionär ist, habe sich aber auch in der Befreiung von der Mehrwertsteuer niedergeschlagen.

„Bis zum heutigen Tag sind die privaten Briefdienstleister umsatzsteuerpflichtig, während die Briefpreise der Deutschen Post AG Nettopreise darstellen. Diese Ungleichbehandlung bedeutet bei Ausschreibungen einen kaum auszugleichenden Wettbewerbsvorteil der Post AG“, sagte dazu eine Sprecherin. Mit der Streichung des Umsatzsteuerprivilegs für Großkunden werde nun in einem Teilbereich Chancengleichheit erzeugt. Damit erweitere sich auch der Spielraum für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch private Anbieter.

Bei Briefleistungen von privaten Personen hingegen sollte, forderte der BDZV, künftig die Umsatzsteuer ganz entfallen. Dies müsse dann nicht nur für die Deutsche Post AG gelten, sondern auch für private Briefe konkurrierender Anbieter.

Quelle Pressemitteilung: www.bdzv.de (20.11.2009)